Du kannst dich nicht mehr verstecken

»Am 2. März entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Grundsatzurteil darüber, inwieweit die Speicherung von Daten aus Internet- und Telefonverbindungen zulässig ist. Die Vorlage der obigen Grafik, erstellt vom Chaos Computer Club, liegt dem BVG vor. Sie weist anhand eines Beispiels auf die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung hin und zeigt eine Verkehrsdatenanalyse, die auf einer echten Zellabdeckungskarte von Berlin beruht sowie auf simulierten, realitätsnahen Verbindungsdaten einer fiktiven Anne Mustermann.

Mit dem Aufkommen von Rechenmaschinen und Computern wurden aufwendige statistische Auswertungen möglich. … Die Auswertung, wer wann mit wem kommuniziert hat, wurde wichtiger, sie entwickelte sich zum zentralen Werkzeug der Kommunikationsüberwachung. … Mit der Verkehrsdatenanalyse aber wird vorgefiltert, um interessante Anschlüsse zu identifizieren. Auf diese richtet sich dann die Aufmerksamkeit der Lauscher.Wer mit wem wie lange telefoniertDer nächste Schub kam mit der vollständigen Digitalisierung der Telefonnetze. … Bits hinterlassen bei ihrer Bewegung zahlreiche Spuren. …

Diese Spuren, gemeinhin Verkehrsdaten genannt, sind es, die seit Januar 2008 im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate gespeichert werden. …

Die Fäden im Spinnennetz

Die Fäden im Spinnennetz sind Pfeile, welche die Kommunikationsrichtung zwischen den Knoten aufzeigen. Im nächsten Schritt wird die Anzahl der Anrufe, E-Mails und SMS gezählt, die zwischen der Zielperson und jedem einzelnen Kommunikationspartner ausgetauscht wird. Je häufiger der Kontakt, desto breiter die Spinnenfäden. …

Gruppenstrukturen werden leicht erkennbar
Aus den Kommunikationsbeziehungen lassen sich nun weitreichende Schlüsse ziehen. …

Wie der typische Informationsfluss innerhalb eines sozialen Gefüges abläuft, lässt sich automatisiert an der zeitlichen Abfolge von Gesprächen ersehen. … Auch ohne Kenntnis der Gesprächs- oder Nachrichteninhalte - die nur durch Hineinhören zu erlangen wäre - lässt sich allein aus dem zeitlichen Kontext und der Reihenfolge des Kommunikationsflusses eine hohe Informationsgüte extrahieren, nahezu vollautomatisch.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

mehr: faz.net

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